Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB

1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Redebedarf Kommunikation GbR (nachfolgend „Redebedarf”) an ihre Auftraggeber:innen als Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des/der Auftraggeber:in werden nicht anerkannt, es sei denn, Redebedarf hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner:innen vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen schriftlich regeln.

1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des/der Auftraggeber:in, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

2. Vertragsschluss

2.1 Redebedarf schließt mit dem/der Auftraggeber:in über die zu erbringenden Leistungen und/oder Leistungen einen schriftlichen Vertrag, der die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zu dem/der Auftraggeber:in regelt.

2.2 Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung der vom/von der Auftraggeber:in im Auftragsformular angegebenen oder fernmündlich mitgeteilten Leistungen zustande. Angebote von Redebedarf sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

3. Leistungsumfang & Abwicklung von Aufträgen

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Produkt-bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform und werden ggf. als Mehraufwand berechnet.

3.2 Von Redebedarf übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der/die Auftraggeber:in nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.3 Redebedarf wird den/die Auftraggeber:in auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit sie diese erkennt. Rechtliche Überprüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nur dann von Redebedarf geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich als Auftrag fixiert ist.

4. Beauftragung von Dritten

4.1 Redebedarf ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer) damit zu beauftragen.

4.2 Redebedarf ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln nach Freigabe durch den/die Auftraggeber:in im Namen und auf Rechnung des/der Auftraggeber:in zu erteilen. Durch eingeholte Genehmigung des/der Auftraggeber:in ist Redebedarf bevollmächtigt, erforderliche Verträge mit anderen Leistungsträger:innen zu schließen. Die Konditionen des/der Drittunternehmer:in werden dem/der Auftragnehmer:in vor Vetragsschluss zur Genehmigung vorgelegt. Für die Betreuung solcher Leistungen ist Redebedarf berechtigt, den Bruttobetrag des bei einem Drittabieter beauftragten Auftragsvolumens zu erheben.

4.3 Schaltaufträge für Medien erteilt Redebedarf – sofern nichts anderes vereinbart wurde - in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der/die Auftraggeber:in bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.

4.4 Für mangelhafte Leistung der Medien haftet Redebedarf nicht. Redebedarf verpflichtet sich allerdings, dem/der Auftraggeber:in im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Medien abzutreten.

5. Lieferung & Leistungen

5.1 Die Lieferverpflichtungen von Redebedarf sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Redebedarf zur Versendung gebracht sind.Sofern ein annahmefähiges Werk geschuldet wird, erlischt die Leistungspflicht von Redebedarf mit Abnahme des Werkes durch den/die Auftraggeber:in (siehe zur Abnahme von Werken Punkt 7.8 der AGB).

5.2 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn der/die Auftraggeber:in etwaige Mitwirkungspflichten (siehe hierzu Punkt 7 der AGB) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Redebedarf schriftlich bestätigt worden sind.

5.3 Die Liefer- bzw. Leistungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der Redebedarf liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Redebedarf wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem/der Auftraggeber:in unverzüglich mitteilen.

5.4 Lieferungen erfolgen ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.

6. Vergütung der Agenturleistungen

6.1 Sofern im Vertrag/Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von Redebedarf erbrachten Leistungen nach den jeweils aktuellen Preislisten von Redebedarf abgerechnet.

6.2 Bei unvorhersehbarem Mehraufwand behält sich Redebedarf in Absprache mit dem/der Kund:in eine Nachhonorierung vor.

6.3  Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den/die Auftraggeber:in weiterberechnet.

6.4 Die Agenturvergütung für einzelne Projekte und einmalige Leistungen ist nach Abschluss des Projekts bzw. der Erbringung der Leistung und Erteilung der Rechnung durch Redebedarf zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist Redebedarf berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen.

 6.5 Die Agenturvergütung für Laufzeitverträge wird – soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben – im Voraus nach Rechnungsstellung fällig. Redebedarf behält sich eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.

6.6 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

6.7 Rechnungen von Redebedarf sind unverzüglich und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mögliche Zahlungswege sind Einzugsermächtigung, Vorauskasse oder mit vorheriger Abstimmung die Überweisung nach Rechnung.

6.8 Redebedarf behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

6.9 Sollte der/die Auftraggeber:in mit Zahlungen in Verzug geraten, ist Redebedarf berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der/die Auftraggeber:in Zahlung geleistet hat. Für künftig zu erbringende Leistungen ist Redebedarf berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Redebedarf vorbehalten.

6.10 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift, hat der/die Auftraggeber:in Redebedarf die entstandenen Kosten zu ersetzen. Redebedarf kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe des eigenen Aufwands verlangen. Wurde von dem/der Auftraggeber:in eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich diese:r, Redebedarf jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

6.11 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur mit von Redebedarf anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.12 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Redebedarf sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

7. Mitwirkung des/der Auftraggeber:in

7.1 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Redebedarf setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des/der Auftraggeber:in voraus.

7.2 Der/Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an Redebedarf zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist Redebedarf berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den/die Auftraggeber:in zur Abnahme aufzufordern.

7.4 Der/Die Auftraggeber:in übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitenden und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Auftrag in unmittelbarem oder mittelbarem Verhältnis stehen. Der/Die Auftraggeber:in hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese bei der Erbringung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen mit Redebedarf so kooperieren, dass Redebedarf ihre vertraglichen Verpflichtungen ungehindert erfüllen kann.

7.5 Der/Die Auftraggeber:in ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Daten nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen wird, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen (auch Domains) oder durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen wird. Der/Die Auftraggeber:in hat Redebedarf auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

7.6 Der/Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz Redebedarf zu informieren.

7.7 Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des/der Auftraggeber:in behält sich Redebedarf das Recht vor, die Leistungen für den/die Auftraggeber:in einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des/der Auftraggeber:in zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt.

7.8 Mehraufwand und Schäden, die infolge eines Verstoßes des/der Auftraggeber:in gegen die vorstehende Mitwirkungspflichten für Redebedarf entstehen, kann Redebedarf dem/der Auftraggeber:in in Rechnung stellen, wobei der Mehraufwand zu den üblichen Vergütungssätzen von Redebedarf berechnet wird.

7.9 Nach der Fertigstellung und Übermittlung bzw. Zugänglichmachung von Arbeitsergebnissen ist der/die Auftraggeber:in innerhalb einer Woche verpflichtet, die Arbeitsergebnisse schriftlich abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Spezifikationen entsprechen. Der/Die Auftraggeber:in ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Nimmt der/die Auftraggeber:in die Arbeitsergebnisse innerhalb der Frist nicht ab, obwohl er/sie hierzu verpflichtet ist, gelten diese nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.

7.10 Übermittelt Redebedarf dem/der Auftraggeber:in Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken etc.) zur Durchsicht, Prüfung und Freigabe, ist der/die Auftraggeber:in verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erteilt der/die Auftraggeber:in daraufhin die Freigabe bzw. nimmt er/sie das Werk ab, erkennt er/sie das Arbeitsergebnis damit als vertragsgemäß an, mit der Folge, dass Redebedarf nicht haftbar ist für etwaige erkennbare Fehler (z. B. Tippfehler, Grammatik oder Übersetzungen).

8. Vertragslaufzeiten & Vertragskündigung

8.1 Vertragsinhalte können eine einmalige und/oder eine laufende Leistungen (Laufzeitverträge) sein.

8.2 Die Laufzeiten und Kündigungsfristen von Laufzeitverträgen werden individuell geregelt.

8.3   Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartner:innen unberührt.

8.4 Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

9. Nutzungsrechte

9.1 Mit vollständiger Bezahlung gehen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von Redebedarf auf den/die Auftraggeber:in über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragsparteien zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Vertrages bzw. Auftrages/Projektes erfordert. Im Zweifel erfüllt Redebedarf ihre Verpflichtungen durch Einräumung einfacher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer.

9.2 Der/Die Auftraggeber:in ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Redebedarf berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

9.3 Redebedarf ist – auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den/die Auftraggeber:in vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

9.4 Zieht Redebedarf zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den/die Auftraggeber:in auf dessen Kosten erwerben und mit vollständigem Ausgleich der den Auftrag betreffenden Rechnung(en) durch den/die Auftraggeber:in an diesen übertragen.

9.5 Sollten die Rechte im Einzelfall in dem vorbenannten Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird Redebedarf den/die Auftraggeber:in darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der/die Auftraggeber:in.

9.6 Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layoutdaten, Originalillustrationen, Photoshop-Ebenenmontagen, Source-Daten samt zugehöriger Dokumentation etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von Redebedarf. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. gedruckter Flyer, Anzeige, Website etc.) sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck. Eine Herausgabepflicht der Dateien und sonstigen Arbeitsmitteln, die Redebedarf vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellt wurden, besteht nicht. Zur Aufbewahrung/Archivierung ist Redebedarf nicht verpflichtet.

9.7 Jegliche von Redebedarf mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches) dürfen – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – ohne ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.

9.8 Stockmotive: Bildmotive von Fotoagenturen, die in der Rechnung als „Agenturlizenz“ gekennzeichnet sind, dürfen im Rahmen des von Redebedarf entwickelten Designs nach vollständiger Bezahlung verwendet bzw. verbreitet werden. Lizenzinhaberin bleibt Redebedarf und überträgt lediglich die einmaligen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gelten ohne Einschränkung von Auflage, Zeit oder Reichweite, jedoch nur projektbezogen innerhalb der von Redebedarf entwickelten Leistung(en) und nicht für andere Medien/Einsatzbereiche. Der Erwerb einer Lizenzerweiterung auf weitere Medien/Einsatzbereiche ist möglich und muss gesondert vereinbart werden.

10. Hinweis auf Agentur
Redebedarf darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Redebedarf und Kund:in ausgeschlossen werden.

11. Gewährleistung

11.1 Von Redebedarf gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der/die Auftraggeber:in unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des/der Auftraggeber:in bezüglich offensichtlicher oder bekannter Mängel.

11.2 Liegt ein Mangel vor, den Redebedarf zu vertreten hat, so kann Redebedarf nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat Redebedarf das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.

11.3 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.

12. Haftungsbeschränkungen

12.1 Redebedarf haftet dem Auftraggeber für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes. Die Haftung von Redebedarf auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt: Redebedarf haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalpflicht).

12.2 Soweit Redebedarf für fahrlässiges Verhalten haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

12.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter:innen, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Redebedarf.

12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

13. Aufrechnungsverbot
Gegen Ansprüche von Redebedarf kann der/die Auftraggeber:in nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem/Der Auftraggeber:in steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

14. Geheimhaltung

14.1 Der/die Auftraggeber:in ist verpflichtet, sämtliche ihm/ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern, noch weiterzugeben, weder zu verwerten, noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von Redebedarf vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen, in Text und/oder Bild, solange und soweit der/die Auftraggeber:in solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

14.2 Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

14.3 Der/Die Auftraggeber:in wird zudem den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

15. Datenschutz

15.1 Der/Die Auftraggeber:in ist damit einverstanden, dass Redebedarf personenbezogene Daten, die sich aus der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags ergeben, während der Dauer des Vertrages/Auftrages speichert und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags/Auftrages erforderlich oder dienlich ist.

15.2 Redebedarf ist berechtigt, den/die Auftraggeber:in in ihre Referenzliste aufzunehmen, ohne jedoch personenbezogene Daten mit aufzuführen.

15.3 Der/Die Auftraggeber:in bestätigt, das von ihm/ihr oder auf seine/ihre Veranlassung von Dritten an Redebedarf übermittelte, personenbezogen Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch Redebedarf im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der/Die Auftraggeber:in wird Redebedarf insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.

15.4 Der/Die Auftraggeber:in wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an Redebedarf sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.

16. Übertragung von Rechten & Pflichten auf Dritte
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem/der Auftraggeber:in nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Redebedarf gestattet.

17. Schriftform
Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (Email, SMS, Fax).

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand & anwendbares Recht

18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Münster.

18.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der/die Auftraggeber:in seinen Firmensitz im Ausland hat.

19. Beschwerden & Streitschlichtung

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbraucher:innen gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, Sie auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: hallo@redebedarf-kommunikation.de

HINWEIS NACH VSBG: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

AGB, Stand: 1. Juli 2024